Teilnahmebedingungen
Für die Teilnahme an den WGA-Trainings des Vereins ready4fire gelten die folgenden Bedingungen. Ergänzend gelten die Angaben der Datenschutzerklärung sowie die bei der Anmeldung zu unterzeichnende Trainingsvereinbarung.
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Feuerwehren und deren Teilnehmer, die über ready4fire ein WGA-Training (Heißausbildung) buchen bzw. daran teilnehmen.
2. Anmeldung & Platzvergabe
Die Bedarfsmeldung erfolgt über das Online-Formular. Übersteigt die Nachfrage die verfügbaren Plätze, werden diese per Los vergeben. Mit der Zulosung und der anschließenden Bestätigung (Einladung zur namentlichen Anmeldung) gilt der Platz als verbindlich zugesagt.
3. Teilnahmevoraussetzungen
Voraussetzung ist die aufrechte Atemschutztauglichkeit (ärztliche Untersuchung) sowie die erforderliche feuerwehrtechnische Grundausbildung. Die Angaben zur Atemschutz- und Gesundheitstauglichkeit sind vor dem Training wahrheitsgemäß in der Trainingsvereinbarung zu bestätigen. Bei Zweifeln an der Tauglichkeit kann die Teilnahme vor Ort untersagt werden.
4. Teilnahmebeitrag & Zahlung
Der Teilnahmebeitrag wird mit der Einladung bzw. der Zahlungsinformation bekannt gegeben und ist bis zum dort genannten Zahlungsziel auf das Vereinskonto zu überweisen. Der Platz gilt erst mit fristgerechtem Zahlungseingang als endgültig fix.
5. Rücktritt / Abmeldung durch die Feuerwehr
Eine Abmeldung bzw. Reduktion der Teilnehmer*innen ist bis zu dem in der Infomail genannten Stichtag (in der Regel rund 12 Wochen vor dem Trainingstermin) möglich. Ab diesem Stichtag ist der Trainingsmitgliedschaftsbeitrag in voller Höhe zu entrichten; eine Refundierung bereits bezahlter Beiträge erfolgt nicht. Anstelle einer Absage kann bis zum Trainingstag eine Ersatzperson gestellt werden – auch von einer anderen Feuerwehr –, sofern die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind. Abmeldungen und sonstige Korrespondenz sind ausschließlich per E-Mail mit ready4fire zu führen.
6. Absage durch den Verein
Muss der Verein ein Training absagen (z. B. zu geringe Teilnehmerzahl, Witterung, höhere Gewalt oder technische Gründe), werden bereits entrichtete Teilnahmebeiträge rückerstattet. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin oder auf Ersatz weiterer Kosten (z. B. Anreise) besteht nicht.
7. Haftung
Die Teilnahme erfolgt freiwillig und auf eigenes Risiko. Es gelten die Haftungs- und Sicherheitsbestimmungen der Trainingsvereinbarung, die vor der Teilnahme zu unterzeichnen ist. Den Anweisungen des Trainingspersonals ist Folge zu leisten. Gerichtsstand ist Schrems.
8. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung.
9. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt österreichisches Recht.